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Freshfields berät Vossloh bei Platzierung einer ESG-Hybridanleihe

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Vossloh AG bei der erfolgreichen Begebung einer Hybridanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von 150 Millionen Euro beraten. 
 
Die unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe hat keinen festen Endfälligkeitstermin und ist regulär frühestens im Februar 2026 durch Vossloh kündbar. Aufgrund ihrer Ausgestaltung wird die Anleihe in der IFRS-Konzernbilanz von Vossloh als Eigenkapital ausgewiesen. Die Anleihe verfügt über eine ESG-Komponente, der Rückzahlungsbetrag ist an das Vorliegen von Mindest-Nachhaltigkeitsratings von MSCI und ISS über die gesamte Laufzeit der Anleihe gekoppelt („ESG-linked“). Erstmals begibt damit ein deutscher Emittent eine ESG-Hybridanleihe.
 
Der Erlös aus der Emission dient der Refinanzierung eines bestehenden Schuldscheindarlehens sowie allgemeinen Unternehmenszwecken. Die Hybridanleihe wird voraussichtlich im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sein.
 
Das Freshfields-Team umfasste Partner Dr. Christoph L. Gleske und Principal Associate Daniel von Bülow (beide Corporate) sowie Partner Dr. Georg Roderburg und Principal Associate Dr. Peter Stark (beide Tax).
 
Auf Seiten von Vossloh war General Counsel Dr. Frederik Born tätig.