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Freshfields berät STADA Arzneimittel beim Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Bain Capital und Cinven

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die STADA Arzneimittel AG nach der öffentlichen Übernahme durch Bain Capital und Cinven auch bei dem erfolgreichen Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und der Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung beraten.

Die außerordentliche Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, den die Nidda Healthcare GmbH, ein Erwerbsvehikel von Bain Capital und Cinven, und die STADA Arzneimittel AG am 19. Dezember 2017 geschlossen hatten, am 2. Februar 2018 zugestimmt. Der Vertrag ist unmittelbar nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Erhebung von Anfechtungsklagen gegen den zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am 20. März 2018 wirksam geworden.

Freshfields hat die STADA Arzneimittel AG seit Mitte Mai 2016 zu den damals von aktivistischen Aktionären erhobenen Forderungen zur Corporate Governance ebenso wie in 2017 zur rechtlichen Strukturierung des Bieterprozesses und den insoweit einzuhaltenden Organpflichten, bei der Verhandlung der jeweiligen Investorenvereinbarungen sowie zum Prozess der öffentlichen Übernahme durch Bain Capital und Cinven umfassend beraten.

Das Freshfields-Team umfasste Prof. Dr. Christoph H. Seibt und Dr. Sabrina Kulenkamp sowie Dr. Neda von Rimon, Kai Jungbluth (alle Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Alexander Schwahn, Jan Hobus und Benedikt Jasper (alle Steuerrecht).