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Freshfields setzt Ethikkomitee ein

  • Das neu geschaffene Ethikkomitee prüft ethische Fragen der anwaltlichen Mandatsführung in Deutschland.
  • Den Vorsitz übernimmt der Verfassungsrechtler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio.

Die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer setzt ein Ethikkomitee ein, das die Leitung der deutschen Praxis der Sozietät künftig bei ethischen Fragen der anwaltlichen Mandatsführung berät. Außerdem hat die deutsche Praxis der Sozietät ihre ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln in einem einheitlichen Regelwerk schriftlich niedergelegt und veröffentlicht. Die Anwendung, Durchsetzung und Fortentwicklung dieses Regelwerks wird von dem neu geschaffenen Ethikkomitee begleitet. Es handelt unabhängig und steht unter Leitung des Verfassungsrechtlers und ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio. Das Regelwerk reflektiert nicht nur geltende berufsrechtliche Vorgaben, sondern auch ethische Handlungsmaximen der Sozietät. Im Zentrum steht das Bekenntnis der Kanzlei zur verantwortbaren Anwendung des Rechts sowie zur ethischen Wahrnehmung von Mandanteninteressen.

„Wir beraten unsere Mandanten nicht nur fachlich exzellent, sondern auch verantwortungsbewusst. Dazu gehört jederzeit integres und ethisch vertretbares Handeln. Die Veröffentlichung unserer Ethikregeln und die Einrichtung unseres Ethikkomitees sollen verdeutlichen, wofür wir in unserer anwaltlichen Beratung stehen“, sagte Dr. Helmut Bergmann, Regional Managing Partner für Kontinentaleuropa der Sozietät. „Wir danken Professor Di Fabio für seine Bereitschaft, uns bei der notwendigen kritischen Reflexion zu ethischen Grenzfragen als Vorsitzender unseres Ethikkomitees zu unterstützen und zu beraten.“

Die Kanzlei bekennt sich mit diesen Schritten zur ethischen Dimension anwaltlichen Handelns, die in jüngerer Zeit verstärkt im Cum/Ex-Kontext thematisiert wurde. „Freshfields betritt als große Wirtschaftskanzlei Neuland, wenn sie ihre Werte in dieser Form kodifiziert und sich bei der Anwendung unabhängig und extern beraten lässt. Ich freue mich darauf, mit meiner Arbeit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Selbstverständnisses eines Berufsstandes zu leisten, der ein unentbehrlicher Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ist“, erklärte Professor Di Fabio.

Neben Professor Di Fabio gehören dem Ethikkomitee Dr. Barbara Keil und Dr. Michael Josenhans, beide Partner der Sozietät, sowie der Of Counsel und ehemalige Partner Dr. Christoph von Bülow an. Das Komitee soll auch im Hinblick auf spezifische Beratungsfelder die notwendigen kanzleiinternen Diskussionen zu ethischen Fragen anwaltlichen Handelns beratend unterstützen, aber auch von sich aus durch Vorschläge zur Fortschreibung des Regelwerks Impulse setzen. Es kann von allen Anwälten und Mitarbeitern von Freshfields – auch anonym – angerufen werden. Die ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln gelten für alle in Deutschland tätigen Anwälte und Mitarbeiter von Freshfields Bruckhaus Deringer und werden regelmäßig Gegenstand kanzleiinterner Fortbildungsprogramme und Review-Gespräche sein.

Hinweis für Redaktionen

Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine globale Anwaltssozietät. Wir unterstützen seit langem erfolgreich die führenden Industrie- und Finanzunternehmen, Institutionen und Regierungen bei ihren komplexen Projekten, Transaktionen und Herausforderungen. Ob aus unseren eigenen Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren weltweit oder mit führenden Kanzleien vor Ort – unsere mehr als 2.800 Anwältinnen und Anwälte beraten wirtschaftsrechtlich umfassend und bündeln ihre Kompetenz zu entscheidenden Rechts- und Branchenlösungen für unsere Mandanten.